Weihnachtsbeihilfe mit Bürgergeld: Gibts einen Weihnachtsbonus als Sonderzahlung?
Im Jahr 2023 haben Bürgergeld-Empfänger keine Inflationsausgleichsprämie, aber kommt dann noch einen Weihnachtsbonus?
Da das Jahr 2023, geprägt von politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, sich dem Ende neigt, wächst die Vorfreude auf die Feiertage. Mit etwas mehr als einem Monat bis zum Fest freuen sich viele Arbeitnehmer auf Weihnachtsboni, ein traditioneller Bonus zum Jahresende.
Unter ihnen erwarten viele Beamte in Deutschland weiterhin den Inflationsnussgleichbonus – eine schöne monatliche Gehaltserhöhung als Reflexion des TvöD und der hohen Inflationsraten in Deutschland während des größten Teils von 2023. Aber das wirft eine entscheidende Frage für Bürgergeld-Empfänger auf: Wird die Regierung ihnen ähnliche finanzielle Unterstützung gewähren?
Bekommen Bürgergeld-Empfänger 2023 einen Weihnachtsbonus?
Entgegen der Hoffnung vieler werden Bürgergeld-Empfänger in Deutschland in diesem Jahr keinen Weihnachtsbonus als Teil ihrer Sozialleistungen genießen. Tatsächlich ist abgesehen von den Bonuszahlungen in 2022, die Hartz-IV-Empfänger erhielten, ein Bonus zusätzlich zum regulären Regelsatz kaum vorstellbar.
Denn das Bürgergeld soll für alle Empfänger gleich und fair sein, mit anderen Worten: Es soll keine Sonderbehandlungen für religiöse Feiertage und ähnliche Gründe geben, die bestimmte Gruppen diskriminiert fühlen lassen könnten.
Da es keine zusätzlichen Subventionen für Bürgergeld-Empfänger gibt, bedeutet dies, dass die üblichen finanziellen Herausforderungen für diese Empfänger während der Feiertage bestehen bleiben.
Mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger im Dezember
Allerdings bringt der Dezember 2023 einen leichten finanziellen Aufschwung für Bürgergeld-Empfänger. Es wird eine Erhöhung ihres standardmäßigen Sozialhilfesatzes geben. Diese Erhöhung ist jedoch nicht speziell an die Festtage gebunden.
Im Durchschnitt können Bürgergeld-Empfänger sich auf eine 12-prozentige Erhöhung des Regelsatzes freuen, den sie Ende Dezember vom Jobcenter erhalten.
Um ein Beispiel zu geben: Alleinstehende, die alleine leben, erhalten im Dezember 563 Euro statt der aktuellen 502 Euro. Das bedeutet, dass der Standard-Regelsatz für Bürgergeld um etwa 61 Euro pro Monat steigt.
Auch wenn es keinen Weihnachtsgeldbonus für Bürgergeld-Empfänger gibt, können diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, sich zumindest darauf freuen, nächsten Monat etwa 60 Euro extra zu bekommen.
Obwohl es dieses Jahr keine geplante Weihnachtszulage als Sonderzahlung für Bürgergeld-Empfänger gibt, gibt es mehrere soziale Organisationen, die Bedürftigen während der Feiertage Hilfe anbieten könnten. In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen.