Millionen Produkte betroffen: EU-Mikroplastik-Gesetz ab 15.10.2023 in Kraft – Auswirkungen auf Bürgergeld-Empfänger
Das lange erwartete Mikroplastik-Verbot steht in fünf Tagen bevor und wird das Leben der Verbraucher verändern. Doch wie wirkt sich dies finanziell auf Bürgergeld-Empfänger aus?
Warum das Mikroplastik-Verbot?
Das EU-Gesetz zielt darauf ab, die wachsende Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu reduzieren. Diese winzigen synthetischen Partikel, kleiner als fünf Millimeter, gelangen auch immer tiefer in die Nahrungskette.
Betroffene Produkte
Ab dem 15. Oktober 2023 werden schrittweise mehr Produkte verboten. Zunächst wird der Verkauf von Kunstrasen mit umweltschädlichem Granulat eingestellt. Auch Kosmetika, Plastikspielzeug und Produkte mit Detergenzien (Tensiden) verschwinden aus den Regalen.
Die Liste der betroffenen Produkte ist lang, da auch Medikamente, Medizinprodukte, Spielgeräte, Dekorationen, Düfte, Farben und mehr betroffen sind.
Auswirkungen beginnen bei der Herstellung
Das EU-Gesetz erfordert erhebliche Veränderungen in der Produktion von Kosmetikartikeln, Reinigungsmitteln, Textilien und Kunststoffverpackungen, die Mikroplastik enthalten oder daraus bestehen. Dies führt zu höheren Produktionskosten.
Finanzielle Auswirkungen auf Bürgergeld-Empfänger
Die steigenden Kosten werden zu höheren Verbraucherpreisen führen, was besonders Bürgergeld-Empfänger belasten wird.
Weitere Auswirkungen
Die Umstellung auf mikroplastikfreie Produkte wird das Angebot reduzieren, da auch umweltfreundliche Rohstoffe knapp sein könnten.
Die Alternativen
Die Suche nach Alternativen wird anfangs schwierig sein, aber im Laufe der Zeit werden sie erschwinglicher.
Fazit: Mikroplastik-Verbot ab 15.10.2023
Die schrittweise Umsetzung des Verbots wird anfangs finanzielle Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger mit sich bringen. Dennoch sollten wir die Vorteile für Umwelt und Gesundheit nicht übersehen.